LEISTUNGEN

UNSERE LEISTUNGEN

HANS-JÜRGEN FÖRSTER

IHR FIRMENSTEUERBERATER IN ESSEN

 

Die Aufgaben eines Steuerberaters in Bezug auf Firmen-Interna ist immer ein vielschichtiges Unternehmen.


Folgende Bereiche werden von uns abgedeckt:
Die Finanz- und Lohnbuchhaltung, Betriebswirtschaftliche Beratung, Beratung für    Existenzgründer, Jahresabschlusserstellung, Umsatzsteuererklärung, Körperschaftssteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Veröffentlichung beim EHUG, Unternehmensnachfolge und die Vertretung gegenüber Finanzämtern

FINANZBUCHHALTUNG

Unser Team in Essen kümmert sich um Ihr Unternehmen. Alle Kapitalbestände werden erfasst, Kredite, Aktien und Geldanlagen werden verfolgt, sodass es im Hinblick auf die finanzielle Situation keine Überraschungen gibt. Die Bilanzierung ist bei uns in guten und sicheren Händen.


LOHNBUCHHALTUNG


Lohnabrechnungen sind fundamental wichtig für jeden Betrieb. Die Sorge um die Mitarbeiterstammdaten und auch die Meldung an die Krankenkassen gehören zum Umfang der Lohnbuchhaltung. Grundlage unseres Handelns ist eine fundierte Kenntnis im Lohnsteuer- und Arbeitsrecht.

JAHRESABSCHLUSSERSTELLUNG

Wir ermitteln mit unserem erfahrenen Team die Gewinn- und Verlust-Geschäft Ihres Unternehmens. Darüber hinaus erstellen wir Ertrags- und Bilanzzahlen für die Veröffentlichung. Die Anforderungen an eine Jahresabschlusserstellung steigen stetig. Hier ist Experten-Expertise gefragt.

BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHE BERATUNG

Die Betriebswirtschaftliche Beratung umfasst die Finanzierungsstruktur, das Rating und das Liquiditätsmanagement. Die Beratung eines Unternehmens bedeutet für uns mehr als nur die Erarbeitung der Bilanz in Zahlen. Beratung heißt vielmehr, das Unternehmen vor wirtschaftlichen Gefahren zu warnen und zielführende Wege vorzubereiten.

KÖRPERSCHAFTSSTEUERERKLÄRUNG

Beispielsweise ist die Körperschaftssteuererklärung, die Kapitalgesellschaften betrifft, von einer Firma nicht zwangsläufig ohne Fachwissen zu leisten. Ein Steuerberater ist Experte auf dem Gebiet des Körperschaftssteuergesetzes. Für alle Leistungen gilt gleichermaßen Transparenz als oberstes Gebot und die bindende Absprache mit den Unternehmen.

UMSATZSTEUERERKLÄRUNG

Als Steuerberater helfen wir bei Umsatzsteuererklärungen. Der Arbeitsalltag von Unternehmern erfordert mehr und mehr Leistungseinsatz und der Stress-Faktor nimmt zu. Nur zu oft fehlt die Zeit, Steuererklärungen im eigenen Haus machen zu lassen. Ein Steuerbüro mit Kompetenz ist eine probate Lösung auch für weitere Steuererklärungen..

GEWERBESTEUERERKLÄRUNG

Sogar die Gewerbesteuererklärung hält Stolpersteine bereit, die der Laie alleine ohne Steuerberater kaum bewältigen kann, zumal es auch für jeden Bereich innerhalb der Steuergesetzgebung aktuelle Entwicklungen gibt, die wir als Steuerberater in Essen in unsere Arbeit integriert und anschließend dem Mandanten zur Verfügung stellen.

EXISTENZGRÜNDERBERATUNG

Eine Existenzgründungsberatung sieht in gleicher Weise wie die Betriebswirtschaftliche Analyse, eine steuerrechtliche Begleitung des Unternehmens vor, um legale Vorteile wahrzunehmen und Risiken fachlich kompetent einschätzen zu können. So suchen wir auch zusammen mit den Firmen nach Lösungen, wenn es zur Krise gekommen ist und eröffnen neue Perspektiven.

UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Die Unternehmensnachfolge ist in der Regel ein Prozess, der nicht von heute auf morgen geregelt werden kann. Viele Faktoren müssen von dem Steuerberater dabei berücksichtigt werden, um die Nachfolgeregelung so „geschmeidig" wie möglich in die Wege zu leiten. Die verschiedenen Positionen der Parteien gilt es, unter einen Hut zu bringen. Eine Gründungsberatung der Nachfolger kann sich unter Umständen daran anschließen.

VERÖFFENTLICHUNG BEIM ELEKTRONISCHEN BUNDESANZEIGER (EHUG)

Genaue Kenntnis der Veröffentlichungspflichten für das Handelsregister, sowie Insolvenzveröffentlichungen und andere eintragungspflichtige Tatsachen erfordern Sachkenntnis und Kompetenz des bearbeitenden Steuerberaters.

VERTRETUNG GEGENÜBER DEN FINANZÄMTERN UND -GERICHTEN

Die Vertretung der Interessen unserer Mandanten gegenüber den Finanzämtern ist nicht immer eine leichte Aufgabe. Die vielen Änderungen in der Steuergesetzgebung geben Anlass zu häufigen Klageverfahren. Die Mandanten sind bestrebt, mit unserer Hilfe Ihre Rechte durchzusetzen.

HANS-JÜRGEN FÖRSTER

IHR STEUERBERATER IN ESSEN

Wie sich unser Steuerbüro in Essen um die Belange der Firmen kümmert, so unterstützt unser Team ebenso Privatpersonen in allen steuerrechtlichen

Belangen.


Dazu gehören die Bereiche:

Die Einkommenssteuererklärung für Privatpersonen, die Erbschafts- und Schenkungssteuererklärung, die Erbfolge- und Nachfolgeberatung, die

Liquiditätsplanung sowie die Investitions- und Finanzierungsplanung.


EINKOMMENSSTEUERERKLÄRUNG

Immer mehr Privatpersonen nehmen die Hilfe unseres Steuerbüros in Anspruch, wenn es um die Erstellung der Einkommenssteuererklärung geht. Besonders in den letzten Jahren sind die Steuerregelungen so häufig geändert worden, was dazu geführt hat, dass die Formulare und Bedingungen für den Einzelnen unübersichtlich geworden sind.


ERBSCHAFT- UND SCHENKUNGSSTEUERERKLÄRUNGEN

Genauso verhält es sich mit der Erbschafts- und Schenkungssteuer, deren Verordnungen mittlerweile nur noch Experten für den Mandanten zu nutzen wissen. Eine Privatperson ist kaum noch in der Lage, die Fülle an Paragraphen und Anweisungen zu ihren Gunsten auszuwerten. Der Steuerberater ist Fachmann dafür.

ERBFOLGE- UND NACHFOLGEBERATUNG

Geht es um die Erbfolge- und Nachfolgeberatung, gibt es mannigfaltige Hürden aber auch Möglichkeiten, die ausgeschöpft werden können. Existenzgründer bedürfen oft der Hilfe durch einen Steuerberater, da sie noch am Anfang ihrer Karriere stehen. Hier geht es um strategische Vorgehensweisen und um betriebswirtschaftliche Planung.

LIQUIDITÄTSPLANUNG

Die Liquiditätsplanung gehört zu einer der verantwortungsvollsten Aufgaben eines Steuerbüros. Unsere Mandanten sind darauf angewiesen, dass unser Team genau prüft und analysiert. Geht es doch schließlich um die Position auf dem Markt und um die Stellung gegenüber möglichen Investoren.

INVESTITIONS- UND FINANZIERUNGSPLANUNG

Bei der Gründung eines Unternehmens wird in der Regel ein Businessplan erstellt. Der Finanzierungsplan ist ein Teil davon. Er kalkuliert das Potential des Unternehmens aber auch Schwachstellen und das Ausmaß struktureller Erfordernisse. Der Investitionsplan bezieht eigene Ressourcen aber auch Kredit-Anleihen in das Projekt mit ein und errechnet Risiken. Wir beraten Sie und begleiten Sie von den Anfängen bis zur Realisation Ihrer Idee. Als fachliche Kompetenz sind wir auf Wunsch auch zukünftig im Boot, um steuerrechtliche Fragen zu beantworten und sämtliche Steuererklärungen zu übernehmen.

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